Zoll versteht bei Scheinselbständigkeit keinen Spaß

Zoll versteht bei Scheinselbstständigkeit keinen Spaß
Foto: Daimler AG

Scheinselbständigkeit ist im nationalen und internationalen Straßengüterverkehr ein großes Thema. Jedem Transportunternehmer, der sich darauf einlässt, sollte bewusst sein, dass er dadurch seine persönliche Freiheit und die Zukunft seines Unternehmens aufs Spiel setzt.

Erst kürzlich hat das Amtsgericht Augsburg  nach Angaben des Hauptzollamts Augsburg eine Unternehmerin wegen Sozialversicherungsbetrug zu acht Monaten Gefängnis verurteilt. Der Lkw-Fahrer, der sich auf die Scheinselbständigkeit einließ, wanderte ebenfalls acht Monate in den Knast.

Scheinselbständigkeit kostete Sozialversicherung 40.000 Euro

Was war geschehen? Die Beamten des Hauptzollamts Augsburg waren dem Verdacht nachgegangen, dass die Beschuldigte aus Nordschwaben einen Arbeitnehmer über einen Zeitraum von vier Jahren als selbstständigen Fahrer beschäftigt hatte, obwohl dieser tatsächlich Arbeitnehmer war. Der Sozialversicherung entstand daraus nach Angaben des Zolls ein Schaden von 40.000 Euro, denn die Verurteilten sparten sich Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.

Der Fahrer war maßgeblich an der Tat beteiligt, denn auf seine Initiative hin stellte die Unternehmerin das Beschäftigungsverhältnis um. Fortan trat der Lkw-Fahrer als Selbständiger auf, obwohl die Tätigkeit unverändert blieb und er weiterhin in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stand.

Höchststrafe bei Scheinselbständigkeit: zehn Jahre

Einziger Lichtblick für die beiden Verurteilten: Das Amtsgericht setzte die Strafe auf Bewährung aus. Das war Glück, denn die Höchststrafe bei Sozialversicherungsbetrug kann zehn Jahre betragen.