Lkw-Halter haften nicht für Schäden durch Spritzwasser

Lkw-Halter haften nicht für Schäden durch Spritzwasser
Foto: ETM-Verlag

 

Gewitter gehören zum Sommer wie die Hitze. Und wenn es dann mal kracht, geht der Regen oft sintflutartig nieder. Wenn ein Lkw-Halter mit seinem Lkw durch solch eine Gewitter-Pfütze fährt, dann spritzt es natürlich gewaltig und Fußgänger am Straßenrand laufen Gefahr, pitsche patsche nass und verdreckt zu werden.

Doch Lkw-Halter können aufatmen. Sie müssen nicht befürchten, die Reinigungszeche für bespritzte Fußgänger oder Radfahrer zahlen zu müssen. Das hat das Landgericht Itzehoe zu zahlen. Die Richter waren der Meinung, dass beim Durchfahren von Pfützen kein Zwang zum Schritttempo herrscht. Denn durch das dadurch notwendige ständige Abbremsen und Wiederanfahren würde die Unfallgefahr für den nachfolgenden Verkehr erhöht. Fußgänger müssten bei Schmuddelwetter vielmehr mit Spritzwasser rechnen und sich geeignete Kleidung anziehen.