Söp schlichtet zwischen Omnibusunternehmen und Fahrgästen

Söp schlichtet zwischen Omnibusunternehmen und Fahrgästen
Foto: ETM Verlag/Thomas Küppers

Wichtige Neuigkeit für alle Omnibusunternehmen: Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr, kurz söp, soll künftig Streitigkeiten im Busverkehr schlichten. Laut Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) schlichtet die söp nun nicht nur im Personennahverkehr sondern ist auch die anerkannte Anlaufstelle im Fernbuslinienverkehr. Dies sei ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer unabhängigen verkehrsträgerübergreifenden Schlichtungsstelle.

Söp hilft bei Verspätung und Gepäckstreitigkeiten

Hat ein Fahrgast demnach bereits ohne Erfolg versucht, seine Ansprüche direkt beim Verkehrsunternehmen einzufordern, kann er sich an die Schlichtungsstelle wenden. Sie schlichtet laut BMVBS beispielsweise bei Annullierung oder Verspätung oder bei Gepäckstreitigkeiten. In einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren erarbeitet die söp dann einen Vorschlag, wie Betreiber und Kunde ihren Streit einvernehmlich beilegen können. Die Hilfe ist laut Ministerium für den Fahrgast kostenfrei. Er trägt lediglich Kosten wie Porto oder gegebenenfalls Anwaltskosten. Die söp schlichtet überdies Streitigkeiten im Bahn-, Schiffs- und Flugverkehr, sofern die jeweiligen Unternehmen Mitglied im Trägerverein der söp sind.

Eine Beschwerdestelle wurde übrigens auch für Fernfahrer eingerichtet.