Sorgfaltspflicht gilt auch für Fußgänger

Gesetzeslage Fußgänger
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Bei einem Unfall mit einem Fußgänger tragen motorisierte Verkehrsteilnehmer nicht automatisch alleine Schuld. Denn beim Überqueren einer Straße haben Passanten eine erhebliche Sorgfaltspflicht, wie aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken hervorgeht.

Laut den Richtern muss ein Fußgänger spätestens ab der Fahrbahnmitte noch einmal überprüfen, ob das weitere Voranschreiten gefahrlos möglich ist. Macht er das nicht, kann er bei einem Unfall bis zu zwei Drittel der Schuld zugewiesen bekommen. Das ist laut dem Deutschen Anwaltverein auch dann der Fall, wenn der motorisierte Verkehrsteilnehmer mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs ist. Grundlage des Urteils war die Kollision eines Motorradfahrers mit einem Fußgänger, der offenbar unachtsam eine Straße überquerte und von dem zu schnell fahrenden Zweirad erfasst wurde (AZ: 4 U 425/09).