Zoll: Gewerbetreibende erhalten steuerliche Erleichterungen

Hafen Stuttgart

Vom Hochwasser in Deutschland wurden auch viele Gewerbetreibende geschädigt. Doch neben den finanziellen Schäden sind auch bei Nutzfahrzeughändlern möglicherweise steuerrechtlich relevante Unterlagen zerstört worden oder nicht mehr auffindbar. Zur Vermeidung unbilliger Härten werden die Hauptzollämter den Geschädigten in den betroffenen Regionen entgegenkommen und geeignete steuerliche Hilfsmaßnahmen zusichern.

Dazu können zum Beispiel gehören:

  • Stundung von fälligen oder fällig werdenden Steuern bis 30. September 2013
  • Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei Fristverletzungen
  • Absehen von der Festsetzung von Steuern bzw. Erlass aus Billigkeitsgründen im Falle nachweislicher Existenzgefährdung
  • Verzicht auf Verspätungszuschläge
  • Absehen von Vollstreckungsmaßnahmen bis 30. September 2013
  • Keine steuerlichen Nachteile bei Verlust von Buchführungsunterlagen

Der Zoll weist jedoch darauf hin, dass Gewerbetreibende über die angeführten Hilfsmaßnahmen und deren Anwendbarkeit im Einzelfall mit dem für sie zuständigen Hauptzollamt (unter www.zoll.de) in Verbindung treten sollen.