Wer Waren exportieren will, der muss das Außenwirtschaftsgesetz beachten. Dabei kann er sich auf eine Reihe von Vorschriften gefasst machen, die den Grundsatz „Der Warenverkehr mit fremden Wirtschaftsgebieten ist frei“ einschränken. Einschränkungen werden zum Beispiel gemacht, um die wesentlichen Sicherheitsinteressen Deutschlands zu gewährleisten. Auch das friedliche Zusammenleben der Völker darf durch den Warenexport nicht gefährdet werden. Wer zudem dazu beiträgt, dass er die auswärtigen Beziehungen Deutschlands erheblich stört, kann nicht damit rechnen, freie Bahn für seine Exportaktivitäten zu bekommen.
Außenwirtschaftsgesetz: Wichtige Fragen vor Export klären
Bevor man Waren exportiert, sollte man für den Export wichtige Fragen beantworten können. Dazu gehört zum Beispiel die Frage, unter welchen Voraussetzungen man eine Ware exportieren darf. Auch sollte man klären, welche Dokumente dafür erforderlich sind. Ein No-go sind Ausfuhrbeschränkungen. Hier muss man zuvor ganz genau nachschauen, ob es eventuell Beschränkungen gibt, die den Export der spezifischen Ware in ein bestimmtes Land unterbinden können. Nicht zuletzt ist es wichtig zu wissen, wo man die Formalitäten für den Export erledigen kann.
Die Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main hat deshalb ein digitales Merkblatt auf ihrer Internetseite erstellt. Es soll insbesondere angehenden Exportunternehmen eine rechtlich unverbindliche Orientierungshilfe sein. Ein Beratungsgespräch bei der IHK oder eine Information von der Zollverwaltung kann das Merkblatt zwar nicht ersetzen, dafür bietet es einen ersten Überblick. Das Merkblatt ist auf der Internetseite der IHK Frankfurt am Main abrufbar.