Das erste Exportgeschäft soll abgewickelt werden. Sie haben gute Marktbedingungen in einem Zielland gefunden, Sie haben sich informiert, Sie haben einen Handelspartner. Nun fehlt nur noch der Vertrag, um alles festzumachen. Das Außenwirtschaftsportal Bayern stellt hierfür Downloadangebote bereit. Die Hinweise sollen als Orientierungshilfe bei der Aufsetzung des ersten Vertrages dienen.
Hilfe für die Vertragsaufsetzung
Zu einem Exportgeschäft gehört als erstes die Erteilung des Auftrages. Exporteinsteiger könnten vor der Frage stehen: Wie formuliere ich so etwas? Gibt es Unterschiede zu einer Auftragserteilung im Inland? Das folgende Merkblatt, bereitgestellt vom AuWi Bayern, gibt Hilfestellung:
Als nächstes werden Lieferbedingungen ausgehandelt. Eine gute Hilfe dabei sind die Incoterms, international vereinbarte Richtlinien für Warenlieferungen. Die neuen Incoterms 2020 treten ab dem 01. Januar 2020 in Kraft. Die Incoterms 2010 können weiterhin verwendet werden; jedoch sollte dann unbedingt die Nennung der geltenden Fassung, z.B. EXW Incoterms 2010, festgehalten werden. Auch hierzu hat das AuWi Bayern ein Merkblatt (Stand 2010) zur Verfügung gestellt:
Die wichtigsten Anpassungen und Änderungen 2020
- Die Incoterms Klausel DAT (Geliefert Terminal) wird geändert zu DPU (Geliefert benannter Ort entladen), wodurch künftig jeder beliebige (vereinbarte) Ort der Bestimmungsort sein kann und kein “Terminal” sein muss.
- Die Incoterms 2020 tragen dem nachgewiesenen Marktbedarf in Bezug auf Konnossements mit „On-Board“-Vermerken und der FCA Incoterms®-Klausel Rechnung
- Anpassung des Versicherungsschutzes in den Klauseln CIF und CIP an die aktuelle Geschäftspraxis
- Berücksichtigung in FCA, DAP, DPU und DDP die Geschäftspraxis, dass immer mehr Verkäufer oder Käufer die Beförderung der Ware mit eigenen Verkehrsmitteln organisieren
- Berücksichtigung der weltweit gestiegenen Sicherheitsanforderungen bei der Beförderung von Waren: klare Regeln zur Verteilung der Sicherheitspflichten und der damit verbundenen Kosten
Zum Schluss müssen Zahlungsbedingungen geklärt werden. Auch hierzu gibt es Hinweise auf der Seite des AuWi Bayern.
Gibt es noch Fragen? Hier finden Sie eine Checkliste für Exporteinsteiger.