Der Verband der internationalen Straßentransporteure (ASMAP) hat Klage gegen das Vorgehen der russischen Zollbehörde eingelegt. Die Behörde hatte eigenmächtig TIR-Bestimmungen verschärft. Das oberste Arbitragegericht der russischen Föderation hat nun der Klage des ASMAP stattgegeben.
Mit diesem Richterspruch widerspricht das oberste russische Gericht den Forderungen der russischen Zollbehörde vom 4. Juli dieses Jahres. Der russische Zollservice FCS wollte nach Angaben des Bundesverbands Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) für TIR-Transporte zusätzlich zur TIR-Deckung von 60.000 Euro ein nationales russisches Versandverfahren vorschreiben.
Urteil ist sofort in Kraft
Laut der International Road Transport Union (IRU) ist das Urteil des obersten Arbitragegerichts ab sofort in Kraft. Die IRU begrüßt diese Entscheidung. Damit dürfte demnach die Verwirrung enden, die einige Maßnahmen der Zollbehörde verursacht hatten.
TIR-Behörde verurteilt russische Zollbehörde
Bereits in der vergangenen Woche hatte die TIR-Behörde der Vereinten Nationen (UN) die Vorstöße der russischen Zollbehörde scharf verurteilt. Demnach wiedersprächen die Maßnahmen internationalem Recht. Daher seien sie sofort zu beenden. „Diese Verletzung internationaler Gesetze muss sofort aufhören“, sagte IRU Generalsekretär Umberto de Pretto in Genf. Die UN geht mit der Entscheidung der russischen Richter konform.
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