Der Deutsche Zoll hat die Verfahrensanweisung zum IT-Verfahren ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System) aktualisiert. Das mit Anlagen 173 Seiten starke Dokument (Stand Dezember 2013) kann im Internet als PDF heruntergeladen werden.
Die Regelungen der Verfahrensanweisung sind gemäß § 8a ZollV für Teilnehmer, Beteiligte, Clearingcenter und Benutzer bindend. Die Verfahrensanweisung unterstützt die Anwendung der Zollvorschriften durch eine einheitliche Regelung der IT-gestützten Zollabfertigung bei den Zollstellen.
Verfahrensanweisung: Änderungen sind kursiv dargestellt
Änderungen im Vergleich zur Vorgängerversion der Verfahrensanweisung werden in dem von der Bundesfinanzdirektion Nord erstellten Dokument kursiv dargestellt. Neben den grundsätzlichen Regelungen in Bezug auf das ATLAS-Verfahren (Kapitel 3) beschäftigt sich die Anweisung ausführlich mit dem Funktionsumfang von ATLAS (Bewilligung, summarische Anmeldung, Zollbehandlung etc.) sowie der Anerkennung steuerrechtlicher Unterlagen.
Im Kapitel 7 werden die Voraussetzungen für die Teilnahme am ATLAS-Verfahren kompakt erklärt. Hilfreich ist auch Kapitel 8, das sich ausführlich mit der Verfahrensweise im Problem- und Fehlerfall befasst. Ein mehrseitiges Glossar rundet das Dokument ab.
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