Kommunalfahrzeuge im Strassendienst

Foto: Aebi Schmidt
Foto: Aebi Schmidt
von Heinz Ammann, freier Journalist SMJ

Dass der Unterhalt und damit direkt verbunden der Werterhalt von Strassen und Wegen in jeder noch so kleinen Gemeinde von immenser Wichtigkeit ist, muss wohl nirgends betont werden. Auf der einen Seite steht der steuerzahlende Bürger mit seinen klaren Vorstellungen, wie Strassen auszusehen haben und vor allem, wie er diese möglichst komfortabel befahren und begehen kann. Auf der anderen Seite aber sind die hohen Erwartungen an die einwandfreie und sichere Funktion des gesamten Paketes „Strasse, Verkehrs- und Versorgungsweg, Werkleitungen“, von denen erstgenannter Bürger oft gar keine Ahnung hat und somit auch keinen Gedanken daran verschwendet.

Die vielschichtigen Aufgaben zur Ausführung von Strassendiensten stellen an den Fuhrpark eines Unternehmens – es darf auch ein privates sein – höchste Anforderungen. Der betriebliche Unterhalt, damit Strassen und Wege während allen vier Jahreszeiten sicher benutzt werden können, beschränkt sich nicht nur auf Kehr- und andere Reinigungsarbeiten, sondern es zählen auch Unterhaltsarbeiten an Bäumen, Sträuchern oder Grünhecken dazu, im Winter die Schneeräumung, Belagsreparaturen aller Art usw. Grössere Werkhöfe halten sich dazu multifunktionale Geräteträger oder aber richtige Traktoren im Stall, die mit allerlei Anbaugeräten versehen bei einer riesigen Vielfalt von Arbeiten unterstützen. Die Rede ist von Kehr-/Saugvorrichtungen, Mähwerken, Pflügen, Salzstreuern, Schwemmanlagen, Hebebühnen uvm. Um all das tragen und in Bewegung halten zu können, braucht es robuste, wenn immer möglich allradangetriebene, gut motorisierte Grundfahrzeuge mit Nebenabtrieben vom Motor; egal ob Zapfwelle oder hydraulisch. Hat sich ein Beschaffer für einen solchen Geräteträger entschieden, sollte er darauf achten, dass das Fahrzeug während seiner bisherigen Lebensdauer stets gut gewartet worden ist, und, dass eventuell bereits vorhandene Anbaugeräte passen. Die Auswahl an Transportern und Geräteträgern ist in unseren Breitengraden sehr umfangreich – auch preislich – und dementsprechend sind auch die Leistungsmerkmale je nach Grösse und Ausführung sehr unterschiedlich. Bei den grösseren Geräten ist unbedingt darauf zu achten, dass vielleicht der PW-Führerschein nicht mehr ausreicht!

Foto: Heinz Ammann
Pick-ups oder Geländewagen mit Anbaugeräten können eine Alternative sein (Foto: Heinz Ammann)

Auch ein robuster Pick-up oder Geländewagen kann durchaus als Geräteträger eingesetzt werden, man denke da nur an Winterdienste mit aufgebautem Salzstreuer und Schneepflug. So gibt es für Defender, HiLux, Amarok & Co. bereits passende Anbaugeräte verschiedenster Art. Der Vorteil eines solchen Fahrzeuges gegenüber einem „richtigen“ Geräteträger (Aebi, Reform, Holder, Lindner, Meili usw.) und auch eines Kommunaltraktors ist, neben dem sicherlich günstigeren Anschaffungspreis, dass ein richtiges Auto zur Verfügung steht, das auch ohne angebaute Aggregate von grossem Nutzen sein kann – selbst auf Autobahnen, wo die anderen passen müssen. Der Nachteil ist natürlich, dass ein als Personenwagen zugelassenes Fahrzeug nicht ganz so hart drangenommen werden kann und sollte, wie das reine Arbeitsgerät.

Eine weitere Möglichkeit und je nach Einsatzzweck durchaus sinnvoll sind sogenannte Einzweckfahrzeuge wie etwa Kehrmaschinen. Denn geht es nur um die professionelle Reinigung von Arealen oder Strassen kann eine wendige, vielleicht sogar knickgelenkte Kehrmaschine wertvolle Dienste leisten. Bei der Evaluation empfiehlt es sich, die zu reinigenden Passagen vorher auszumessen: Muss das Fahrzeug durch Eingänge oder Tore, in Parkhäuser, auf schmale Gehsteige, über kleine Brücken oder was auch immer. Erst dann erkennt man, welche Produkte sich wirklich für die gestellten Anforderungen eignen.

Foto: Hako
Bei Kehrmaschinen kommt es auf den Einsatzort an (Foto: Hako)

Ein Wort noch zum Thema „Anbaugeräte“: Wer sich nicht so gut auskennt mit diesen Zusatzaggregaten tut gut daran, sich vor einem Kauf zu vergewissern, was an das vorgesehene Trägerfahrzeug passt oder ob einen da gar gesetzliche Bestimmungen einschränken könnten. Salzstreuer, beispielsweise dürfen im öffentlichen Winterdienst auf Strassen, Wegen und Plätzen nur eingesetzt werden, wenn sie in der Lage sind, die zu behandelnden Flächen mit einer ständig gleichbleibenden Menge pro Flächeneinheit zu bestreuen.

 

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