Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Rechtstreit zwischen Günter Obst und der Bundesregierung in puncto Lkw-Maut an das Oberverwaltungsgericht in Münster zurückverwiesen. Damit ist das Urteil des Münsteraner Gerichts vom 25. Oktober vergangenen Jahres weiterhin nicht rechtskräftig.
Sind bei der Lkw-Maut zwei Achsklassen sachgerecht?
In dem Rechtsstreit, in dem der Transporteur Günter Obst als Kläger auftritt, geht es unter anderem um die Frage, ob die von der Bundesregierung vorgenommene Differenzierung der Lkw-Maut nach zwei Achsklassen sachgerecht ist. Dies hatte das Oberverwaltungsgericht in Münster verneint und zudem später eine Verfahrensrevision abgelehnt. Nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts seien jedoch genügend Anhaltspunkte dafür gegeben, „dass die Zusammenfassung der zwei- und dreiachsigen Lkw in einer Achsklasse trotz unterschiedlicher Kostenverantwortlichkeit durch hinreichend wichtige Gründe – insbesondere solche der Verwaltungspraktikabilität – gerechtfertigt sein könnte“. Außerdem stellte es Verfahrensmängel des Oberverwaltungsgerichts Münster fest. Das Gericht gab deshalb der Nichtzulassungsbeschwerde des Bundesverkehrsministeriums statt und verwies das Verfahren um die Lkw-Maut an das Münsteraner Gericht zurück.