Mautsätze sind rechtens

Mautsätze sind rechtens
Foto: Ralf Johanning/Fotolia/ETM-Verlag

 

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat den langjährigen Streit über die Höhe der Mautsätze beendet. Das berichtet das Internetportal eurotransport.de

Strittig war laut Bundesamt für Güterverkehr (BAG) vor allem, ob es rechtens ist, die Mautsätze in nur noch zwei Klassen aufzuteilen – bis drei Achsen und ab vier Achsen. Dagegen hatte 2005 ein Fuhrunternehmer geklagt. Zunächst hatte das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) der Klage im Oktober 2012 stattgegeben (AZ: 9 A 2054/07). Die Mauterhöhung sei wegen der laut OVG nicht sachgerechten Zusammenfassung der Zwei- und Dreiachser in einer Achsklasse unwirksam. Daraufhin forderten zahlreiche Unternehmen die zu viel gezahlte Maut zurück.

Bundesverwaltungsgericht musste einschreiten

Das Bundesverwaltungsgericht hat dieses Urteil im Mai 2013 wieder aufgehoben. Laut BAG mit der Begründung, dass die Gutachter des OVG hinreichend gewichtige Gründe vorgebracht hätten, die eine Zusammenfassung zu einer Klasse rechtfertigen. Das OVG müsse daher noch einmal nachprüfen.

Darauf trat Ende Juli 2013 das Erste Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes in Kraft. Die Mauthöhenverordnung sei damit laut BAG also bestätigt. Das OVG hat nun demnach bekannt gegeben, dass es gegen dieses Gesetz keine Bedenken hat, auch nicht verfassungsrechtlich. Die Klage sei damit, so das BAG, von den Parteien für erledigt erklärt, der Rechtsstreit ohne weitere Sachentscheidung beendet. Demnach seien also die ab 2002 kalkulierten Mautsätze hinsichtlich der Achsklassendifferenzierung bestätigt.

2 Antworten auf „Mautsätze sind rechtens“

  1. Ich finde das ja sehr spannend das ein so großes Unternehmen wie Truckscout (bzw. Autoscout) über aktuelle Themen bloggt. Nur werden in meinen Augen die Wohnmobile leider ein wenig stiefmütterlich behandelt.

    1. Danke für das Feedback. Momentan greifen wir in unserem Blog nur Themen aus dem Transportbereich auf. Wohnmobile sind bestimmt ein spannendes Thema, verdienen aber uneingeschränkte Aufmerksamkeit, die wir aktuell nicht bieten können.

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