Zoll wird für Kraftfahrzeugsteuer zuständig

Zoll wird für Kraftfahrzeugsteuer zuständig
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Spätestens am 30. Juni 2014 wird die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer von den Landesfinanzbehörden auf den Zoll übergehen. Weil in Deutschland derzeit aber 58 Millionen Fahrzeuge angemeldet sind, wird die Aufgabenüberleitung schrittweise ab Anfang 2014 erfolgen.

Die Übernahme der Aufgaben durch den Zoll erfolgt länderweise. Im Februar sind zunächst Bremen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen an der Reihe. Die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein folgen im März. Ab April erfolgt die Umstellung in Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Im Mai schließlich übernimmt die Zollverwaltung in Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen die Aufgaben der jeweiligen Landesfinanzbehörden.

Zoll hält alle wichtigen Infos im Internet bereit

Auf den Internetseiten des Zolls können sich Halter von Kraftfahrzeugen ab Anfang 2014 darüber informieren, ab wann konkret in ihrem Bundesland der Zoll Ansprechpartner im Angelegenheiten der Kraftfahrzeugsteuer sein wird und welches Hauptzollamt dann zuständig ist.

Erfreulich für die „Kunden“ des Zoll ist, dass bereits gewährte Vergünstigungen nicht neu beantragt werden müssen. Erteilte Kraftfahrzeugbescheide behalten ihre Gültigkeit. Bisherige Verwaltungsvereinfachungen werden nach Angaben des Zolls weitgehend übernommen. Auch die bisherige Steuernummer bleibt als Bezug für etwaige Rückfragen oder Korrespondenz erhalten. An- und Ummeldungen, Halterwechsel sowie Außerbetriebssetzungen von Fahrzeugen sind wie bisher bei den Zulassungsbehörden vorzunehmen.

Fahrzeughalter, die nicht am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, müssen darauf achten, dass sie ihre Steuer künftig an die Bundeskassen zahlen müssen. Die neuen Bankverbindungen sowie das Kassenzeichen werden den Fahrzeughaltern 2014 mit gesonderten Schreiben rechtzeitig mitgeteilt.