Wer genau wissen will, wie viel Promille Blutalkoholgehalt eine bestimmte Menge alkoholischer Getränke ergibt, kann das jetzt auf der Internetseite anwalt.de ausrechnen lassen. Nachdem man einige personenspezifische Daten wie Alter, Gewicht und Geschlecht angegeben hat, folgen Angaben zu den eingenommenen Mahlzeiten und der Länge des Zeitraums während dem die Alkoholika dem Körper zugeführt hat. Abschließend gibt man noch Art, Alkoholgehalt und Menge der verzehrten Getränke an – und fertig ist die Promilleberechnung.
Neben Promille auch Strafzettel berechnen lassen
Ein zweiter Rechner von anwalt.de beschäftigt sich mit der Höhe von Bußgeldern. Hier muss man sogar nur fünf Angaben machen, bevor man ein Ergebnis bekommt: Fahrzeugart, Ort des Vorfalls, zulässige und gefahrene Geschwindigkeit sowie, ob der Fahrer in der Probezeit ist oder nicht.
Ein Beispiel: Ist ein nicht in der Probezeit befindlicher Verkehrsteilnehmer mit einem Kraftfahrzeug über 3,5 Tonnen außerorts 80 km/h schnell, obwohl an dieser Stelle nur 70 km/h als Höchstgeschwindigkeit erlaubt sind, dann muss er dafür 15 Euro Strafe zahlen.