von Heinz Ammann, freier Journalis SMJ
«Nutzen statt besitzen» – juristisch betrachtet überlässt der Leasinggeber dem Leasingnehmer ein Investitionsgut über eine vorbestimmte Zeitdauer gegen Bezahlung zum Gebrauch und bietet ihm damit eine Alternative für einen Bar- oder Kreditkauf.
Die Barzahlung ist in der Regel nach wie vor die günstigste Art, eine Maschine zu kaufen, weil keine Finanzierung inklusive der Zinsen mitbezahlt werden muss. Die Voraussetzung dafür ist allerdings, dass das Geld vollumfänglich vorhanden ist und für die Anschaffung zur Verfügung steht. Der Nachteil liegt auf der Hand: Das Geld ist weg und nicht mehr verfügbar.
Alternative Beschaffungsmöglichkeiten
Die Anforderungen an einen Kommunalbetrieb sind heute durch viele vorgeschriebene Aufgaben anspruchsvoll und verlangen deshalb nach einer immer effizienteren, wartungsärmeren Technik. Die eingesetzten Maschinen und Fahrzeuge werden immer grösser, komplizierter und teurer. Jahrzehntelang stellte in öffentlichen Trägerschaften der Kauf das klassische Beschaffungsverfahren dar. Das betraf vor allem Gemeinden, Städte, Länder oder Kantone sowie deren Betriebe oder Beteiligungen beispielsweise an Abfallbewirtschaftung. Heute interessieren sich Kommunen unter Berücksichtigung ihres finanziellen Handlungsspielraums mehr und mehr für alternative Beschaffungsmöglichkeiten. Hier bietet sich vor allem Kommunalleasing für die Finanzierung öffentlicher Investitionen an, schon weil damit die Möglichkeit besteht, immer aktuelle Fahrzeuge mit stets zeitgemässem Technologiestand in Betrieb zu nehmen. Die öffentliche Hand ist für Leasinggesellschaften immer ein gern gesehener, weil zweifelsfreier Kunde, für den Leasing unter idealen Bedingungen und sorgfältig ausgefeilten Verträgen viele Vorteile haben kann: Investitionen lassen sich früher als vorgesehen tätigen, sie kommen als Überbrücker von Engpässen zum Zug oder wenn eine Investition gar nicht geplant ist. Leasingobjekte werden bei der Leasinggesellschaft bilanziert, nicht beim Nutzer, für den die Raten erst noch abzugsfähige Betriebsausgaben sind. Je nachdem, welche zusätzlichen Leistungen um ein geleastes Fahrzeug herum mitgeleast werden – die Rede ist vom Handling und von Abrechnungen mit Versicherungen, Tankstellen, Reifenhändlern, Werkstätten, bei Schadenfällen usw. –, können die Verantwortlichen von Fuhrparks entlastet und für andere Aufgaben eingesetzt werden.
Der Begriff «Leasing» stammt aus dem Englischen und bedeutet «Miete». Neben den Gemeinsamkeiten zur Miete gibt es allerdings einige wesentliche Unterschiede, die das Leasing häufig zur besseren oder gar optimalen Lösung machen. Zum Beispiel, dass auch Wartungs- und Instandsetzungsleistungen auf den Leasinggeber umgewälzt werden können. So, dass neben der eigentlichen Finanzierung des Kaufpreises eines Kommunalfahrzeuges oft auch dessen Unterhalt sowie der Erwerb oder die Rückgabe nach Ablauf der Leasingdauer berücksichtigt werden.
Das Leasing hat also nur Vorteile? Nun, unter gegebenen Umständen und wenn einen die Vertragsbindung über eine vereinbarte Frist und die Tatsache, dass die Leasinggesellschaft Eigentümerin des Objektes ist, nicht aufstossen, dann ja. Dass Leasing als Finanzierungsmethode in der Gesamtrechnung teurer zu stehen kommt als der Barkauf, liegt auf der Hand, denn es wird ja schliesslich eine Dienstleistung – eben die des Leasinggebers – mitbezahlt. Die Rate beinhaltet neben der Abschreibung des Objektes auch verschiedene Verwaltungsspesen, Provisionen und logischerweise einen Gewinn für die Finanzierungsgesellschaft. Die Kosten für die Finanzierung errechnen sich aus der Fahrzeug- oder Maschinenart, der ersten Inverkehrssetzung, dem Anschaffungspreis samt Zubehör und – falls gegeben – dem Unterhalt, den Zinsen, der vorgesehenen Vertragsdauer mit Kilometer- oder Betriebsstundenleistung, der zu erwartenden Abnützung und des damit unmittelbar verbundenen Wiederverkaufswertes.