Seit 2013 erhebt China sechs Prozent Umsatzsteuer auf Frachtkosten. Darunter fallen Land-, Luft-, und Seeverkehre sowie lokale Dienstleistungen. Wie eurotransport.de berichtet, handelt es sich dabei um eine Maßnahme im Rahmen eines landesweiten Pilotprogramms zur Mehrwertsteuerreform.
Die zuständigen Behörden haben allerdings nach Angaben des Deutschen Speditions- und Logistikvrbandes (DSLV) nicht bedacht, welche massiven Auswirkungen die Reform auf Frachtabrechnungen mit Kunden in Übersee hat. Entsprechend leicht könnte sich die aktuelle Rechtslage also auch wieder ändern.
Exporteure müssen Umsatzsteuer tragen
Für europäische Exporteure gilt demnach, dass ihnen die neue sechsprozentige Umsatzsteuer berechnet wird, falls sie die Frachtkosten und alle lokalen Gebühren zahlen müssen. Europäische Importeure müssen die Umsatzsteuer unter den selben Voraussetzungen tragen. Werde die Fracht jedoch in China vom chinesischen Importeur bzw. Exporteur getragen, könne er die Steuer im Vorsteuerabzug geltend machen.
Der DSLV empfiehlt daher Spediteuren, ihre Kunden darauf hinzuweisen, ihre Incoterms (internationale Handelsklauseln) anzupassen. Ansonsten würden sie in Kürze Rechnungen mit sechs Prozent chinesischer Umsatzsteuer auf die Frachtkosten erhalten. Der DSLV empfiehlt den Spediteuren weiter, die Kunden darüber zu informieren, dass man ihnen die Steuer weiter berechnen werde.