Ein Busfahrer muss nicht bis auf den letzten Fahrgast überprüfen, ob alle Insassen Platz genommen haben. Der Linienbus-Fahrer könne vielmehr grundsätzlich darauf vertrauen, dass die Passagiere entsprechend ihrer Verpflichtung selbst dafür sorgen, sich im Bus Halt zu verschaffen. Auf das dazugehörige Urteil des Oberlandesgericht Bremen weist die Deutsche Anwalthotline hin (AZ: 3 U 19/10). Busfahrer …
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