Busfahrer haften nicht für Unvorsichtigkeit von Fahrgästen

 Busfahrer haften nicht für Unvorsichtigkeit von Fahrgästen
Foto: ETM-Verlag

Ein Busfahrer muss nicht bis auf den letzten Fahrgast überprüfen, ob alle Insassen Platz genommen haben. Der Linienbus-Fahrer könne vielmehr grundsätzlich darauf vertrauen, dass die Passagiere entsprechend ihrer Verpflichtung selbst dafür sorgen, sich im Bus Halt zu verschaffen. Auf das dazugehörige Urteil des Oberlandesgericht Bremen weist die Deutsche Anwalthotline hin (AZ: 3 U 19/10).

Busfahrer muss beim Anfahren nicht mehr auf Insassen achten

Der Sturz eines einzelnen Fahrgastes sei auf dessen Unvorsichtigkeit zurückzuführen, urteilten die Richter. Das gilt insbesondere, wenn alle anderen Gäste im anfahrenden Bus nicht zu Schaden kamen und es auch keine anderen Ursachen gab.

Im vorliegenden Fall war eine Frau in einen Bus eingestiegen, ging nach hinten und stürzte schwer, als der Busfahrer anfuhr. Sie hatte sich in diesem Augenblick nochmals umgedreht, um in Fahrtrichtung sitzen zu können. In diesem Fall habe der Fahrgast damit rechen müssen, dass der Bus losfährt. Der Gast habe sich aber nochmals umgedreht und beim Hinsetzen nicht festgehalten, erklärte das Gericht. Der Busfahrer hingegen sei ganz „normal“ angefahren.

Eine andere Situation ergibt sich, wenn es sich um einen Schulbus handelt.