Wenn Sie ein Fahrzeug mieten, sollten Sie Vorsicht walten lassen, wenn Sie das Fahrzeug einem Dritten anvertrauen. Baut dieser einen Unfall, haftet der eigentliche Fahrzeugmieter voll. Das gilt vor allem dann, wenn der Mieter das Fahrzeug ohnehin nicht rechtzeitig an das Mietunternehmen zurückgegeben hat. Und: Der Fahrzeugmieter haftet auch dann, wenn er an dem Unfall …
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