Auch bei Tageszulassungen müssen Gebrauchtwagenhändler Kraftfahrzeugsteuer für den Mindestbesteuerungszeitraum von einem Monat bezahlen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden (AZ: II R 32/12/10). Im vorliegenden Fall hatte ein Händler von gebrauchten Nutzfahrzeugen importierten Lkw als Tageszulassung für einen Tag angemeldet und gleich wieder abgemeldet. Das zuständige Finanzamt setzte trotzdem die Kraftfahrzeugsteuer für die Länge eines Monats …
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