Ein Lkw ist ein Lkw ist ein Lkw – denkt man sich zumindest. Doch damit hat man die Rechnung ohne die deutsche Bürokratie und die deutschen Richter gemacht. Was nämlich der Zulassungsstelle ein Lkw ist, kann der deutschen Finanzgerichtsbarkeit durchaus auch ein Pkw sein. Diese Erfahrung hat die Besitzerin eines Dodge RAM gemacht. Der Pick-up, der einen Sattelzapfen zur Aufnahme eines Sattelzuganhängers besaß, wurde vom Finanzgericht Münster als Pkw eingestuft (AZ: 13 K 1889/12 Kfz). Für die Zulassungsstelle war der dicke Ami allerdings ein Lkw.
Zulassungsstelle sah im Pick-up einen Lkw
Wie der Fachinformationsdienst kostenlose-urteile.de mitteilt, lag dem Fall folgender Sachverhalt zugrunde: Der bis zu 170 Stundenkilometer schnelle Pick-up der Klägerin verfügte über eine Fahrgastkabine mit sechs Sitzplätzen sowie über eine offene Ladefläche. Neben dem Sattelzapfen wurden nachträglich eine Druckluftbeschaffungsanlage sowie entsprechende Bremsen eingebaut. Zugelassen war das Fahrzeug als Lkw. Die Klägerin wollte nun erreichen, dass der Pick-up bezüglich der Kraftfahrzeugsteuer ebenfalls als Lkw eingestuft wird, da dies für sie günstiger gewesen wäre.
Das Finanzgericht Münster war jedoch anderer Ansicht. Für das Finanzamt sei die zulassungsrechtliche Einstufung als Lkw nicht maßgeblich. Da die Ladefläche des Pick-up mit 3,11 Quadratmetern kleiner sei als die Bodenfläche der Fahrgastkabine mit 3,39 Quadratmetern und auch die Höchstgeschwindigkeit eher für einen Pkw spreche, sei der Pick-up dem Pkw-Segment zuzuordnen. Demgegenüber fallen die für einen Lkw sprechenden Punkte wie Anhängevorrichtung und Druckluftbeschaffungsanlage laut Gericht nicht mehr entscheidend ins Gewicht.