Verliert ein Lastwagen bei Dunkelheit ein Reifenteil und verursacht so einen Autounfall, haftet der Lkw-Halter für den Schaden. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Sinzig (AZ: 14 C 405/10) hervor, auf das die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweisen.
Lkw-Halter muss gesamten Schaden übernehmen
In dem Fall hatte eine Autofahrerin bei Dunkelheit auf der Autobahn mit Tempo 100 ein Reifenteil gerammt, das ein Laster verloren hatte. Der Wagen der Frau wurde beschädigt, sie klagte auf Schadensersatz. Das Gericht gab ihr Recht: Der Lkw-Halter trage die überwiegende Schuld für den Zusammenstoß, sie müsse den gesamten Schaden übernehmen.
Ein Autofahrer könne im Dunkeln auf der Fahrbahn nicht mit einem Reifenteil rechnen und frühzeitig ausweichen, auch wenn er das Sichtgebot einhält, erklärt der DAV. Eigentlich darf ein Autofahrer bei Dunkelheit nur so schnell fahren, dass er innerhalb der überschaubaren Strecke anhalten kann. Ein Hindernis wie ein Reifenteil sei im Dunkeln aber außergewöhnlich spät zu erkennen, darauf müsse sich der Fahrer nicht einstellen.