Drogenkonsum kann Berufskraftfahrer wie Busfahrer schnell in Schwierigkeiten bringen. Wenn etwa ein Busfahrer seinen Dienst unter Einfluss von Drogen ausübt, ist der Arbeitgeber zur sofortigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses berechtigt. Das hat das Arbeitsgericht Berlin entschieden (AZ: 31 Ca 13626/12).
Drogenkonsum ist ein No-go
Wie der Internetservice kostenlose-urteile.de mitteilt war in Berlin ein Busfahrer der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) während seines Diensts suspendiert worden, nachdem Fahrgäste wegen einer auffälligen Fahrweise die Polizei benachrichtigt hatten. Ein Drogenschnelltest wies auf einen Drogenkonsum während des Dienstes hin. In einem Personalgespräch räumte der Busfahrer schließlich ein, außerhalb des Dienstes Drogen konsumiert zu haben. Der Arbeitgeber kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis fristlos aus wichtigem Grund.
Der Busfahrer klagte gegen die Kündigung. Das Arbeitsgericht Berlin hielt die Kündigung jedoch für berechtigt. Es bestehe angesichts der genannten Umstände der dringende Verdacht, dass der Busfahrer seinen Dienst unter Einfluss von Drogen ausgeübt hatte. Dies berechtige den Arbeitgeber angesichts der an Berufskraftfahrer zu stellenden Anforderungen zur sofortigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses.