Fahrverbote für Lkw über 7,5 Tonnen

ferienfahrverbot

Lkw über 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht dürfen in der Ferienzeit nicht überall fahren. Für sie gilt an allen Samstagen vom 1. Juli bis 31. August von 7 bis 20 Uhr Fahrverbote auf bestimmten Streckenabschnitten. Darauf weist das Polizeipräsidium Münster hin. Ein PDF des Bundesverkehrsministeriums listet die Streckenabschnitte auf.

Das geltende Sonntagsfahrverbot – Sonntage und gesetzliche Feiertag in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr  – gilt unverändert. In dringenden Fällen könne die Straßenverkehrsbehörde Ausnahmen genehmigen, wenn eine Beförderung mit anderen Verkehrsmitteln nicht möglich sei.

Bußgeld und Punkte drohen bei Verstoß gegen Fahrverbote

Erwischt die Polizei einen Lkw ohne Genehmigung auf Fahrt an einem der genannten Samstage, drohen dem Fahrer ein Bußgeld von 40 Euro und ein Punkt in Flensburg. Der Halter oder der Verantwortliche muss mit 100 Euro und einem Punkt in der Verkehrssünderdatei rechnen.

Die Ferienreiseverordnung gilt für folgende Verkehre nicht:
a) für den kombinierten Verkehr Schiene-Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen geeigneten Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen geeigneten Entladebahnhof bis zum Empfänger.
b) den kombinierten Güterverkehr Hafen-Straße zwischen Belade- oder Entladebahnhof und einem innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 Kilometern gelegenen Hafen (An- und Abfuhr).
c) frische Milch und frische Milcherzeugnisse,
d) frisches Fleisch und frische Fleischerzeugnisse,
e) frische Fische, lebende Fische und frische Fischerzeugnisse,
f) leichtverderbliches Obst und Gemüse,
g)  Leerfahrten im Zusammenhang mit den Fahrten nach c bis f

Für alle geladenen Güter sind die  vorgeschriebenen Fracht- und Begleitpapiere mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen, heißt es in der Mitteilung des Polizeipräsidiums Münster.