Freiwillig Führerschein abgeben hilft

 

Gesetzeslage Führerschein
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Wer zu viele Punkte in Flensburg sammelt, bekommt den Führerschein entzogen. Erst nach Sperrfrist und MPU gibt es ihn wieder zurück. Die Punkte werden gelöscht. Im einem speziellen Fall vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte ein Autofahrer bereits 20 Punkte im Verkehrszentralregister gesammelt. Um der zwangsweisen Entziehung zuvor zu kommen, gab er seinen Führerschein freiwillig ab.

Wie das Internetportal eurotransport.de berichtet,  wurde die Verkehrstauglichkeit des Mannes nach einer entsprechenden Sperrfrist und einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) bestätigt. Er bekam den Führerschein zurück. Später erhielt er für weitere Vergehen drei Punkte. Da er nun nach Auffassung der Behörden mehr als 20 Punkte auf dem Konto habe, entzog ihm das Amt den Führerschein erneut.

Mann durfte Führerschein behalten

Dagegen reichte der Autofahrer vor dem Düsseldorfer Gericht Klage ein und bekam Recht (AZ: 6 L 297/13). Zwar sei es demnach richtig, dass nach Erreichung von 18 Punkten im Verkehrszentralregister der Betroffene als zum Führen von Fahrzeugen ungeeignet gilt und ihm daher die Fahrerlaubnis entzogen werden muss (gemäß Paragraph 4, Absatz 3, Satz 1 Nr. 3 StVG). Allerdings hat der Betroffene die Punktzahl laut Gericht nicht erreicht. Seine Punkte seien nach der positiven MPU mit der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis erloschen.

Statt über 20 habe er deshalb nur drei Punkte auf dem Konto. Es mache keinen Unterschied, ob der Fahrer zwangsweise seinen Führerschein abgeben musste, oder ob er das freiwillig tat.