Als Lkw-Fahrer gehört man zu jenen Bevölkerungsgruppen, denen vom deutschen Zoll beim Grenzübertritt nach Deutschland aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten besondere Reisefreimengen bzw. Mengen- und Wertfreigrenzen genehmigt werden. Voraussetzung ist laut Zoll, dass der Lkw-Fahrer bei der Einreise beruflich auf einem gewerblich eingesetzten Beförderungsmittel, zum Beispiel dem Lkw seiner Spedition tätig ist.
Um die Reisefreimengen geltend machen zu können müssen die Waren laut Zoll für den persönlichen Ge- und Verbrauch, für einen Angehörigen seines Haushalts oder als Geschenk bestimmt sein. Des Weiteren muss der Einreisende die Waren mit sich führen und sie dürfen nicht zu gewerblichen Zwecken bestimmt sein.
Reisefreimengen sind stark begrenzt
Das mit dem Gewerbe würde auch etwas schwer werden, denn besonders üppig sind die Mengen nicht, die den Lkw-Fahrern zugestanden werden. Wenn der Reisende mindesten 17 Jahre alt ist, darf er 40 Zigaretten mit über die Grenze nehmen. Alternativ kann er sich 20 Zigarillos, zehn Zigarren oder 50 Gramm Rauchtabak mit nach Hause nehmen. Diese Waren darf er auch anteilig mischen.
Andere Waren können bis zu einem Warenwert von 90 Euro eingeführt werden. Davon dürfen bis zu 30 Euro auf Lebensmittel des täglichen Bedarfs fallen. Düster sieht es beim Thema Alkohol und alkoholische Getränke aus. Hier gilt die eiserne Regel: Derartige Waren sind stets beim Zoll anzumelden und dafür die entsprechenden Abgaben zu entrichten.