Gute, helle Lkw-Scheinwerfer sorgen für mehr Sicherheit: Hindernisse werden früher erkannt, zudem ermüden die Augen des Fahrers nicht so schnell. Doch nicht jeder gebrauchte Lkw ist ab Werk mit modernen Scheinwerfern ausgestattet. Einige Fahrer rüsten daher selber zusätzliche Lkw-Scheinwerfer nach. Dabei ist Vorsicht geboten, denn nicht alles, was hell leuchtet, ist auch erlaubt. Verschiedene nationale und europäische Regelungen legen fest, wie die Lichtanlage eines Fahrzeugs auszusehen hat und welche Anbauten erlaubt sind. In Deutschland maßgebend sind § 49a bis 54 und 60 StVZO, als europäische Regelung gilt die ECE-R 48 für Nutzfahrzeuge.
Abblendlicht: Zwei Lkw-Scheinwerfer erlaubt
Selbst wenn das serienmäßige Abblendlicht des Lkw die Fahrbahn eher schlecht ausleuchtet, dürfen keine zusätzlichen Scheinwerfer für das Abblendlicht nachgerüstet werden. Erlaubt sind lediglich zwei Scheinwerfer, deren Unterkante mindestens 500 Millimeter und deren Oberkante maximal 1200 Millimeter über der Fahrbahn liegen dürfen.
Abdeckungen oder Gitter vor den Scheinwerfern sind während des Betriebs nicht erlaubt, es sei denn, es liegt eine entsprechende Zulassung dafür vor. Beispiel: Baustellenfahrzeuge, die bereits ab Werk mit Schutzgittern ausgeliefert werden. Beim Anschluss von zusätzlichen Fernscheinwerfern ist darauf zu achten, dass beim Übergang zum Abblendlicht alle Fernscheinwerfer gleichzeitig abschalten. Zusätzliche Lkw-Scheinwerfer dürfen paarweise zum Abblend- und/oder Fernlicht zugeschaltet werden (d.h. ein einzelner Scheinwerfer ist nicht zulässig).
Lkw-Scheinwerfer: Beim Fernlicht wird es kompliziert
Die maximale Anzahl der Fernscheinwerfer ist abhängig von der Fahrzeugklasse. Zwei zusätzliche Fernscheinwerfer (insgesamt also vier) dürfen an alle Busse, Pkw sowie Lkw zwischen 3,5 bis 12 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (zul. GG.) angebaut werden. Lkw über 12 Tonnen zul. GG. dürfen mit vier zusätzlichen Fernscheinwerfern (insgesamt also sechs) bestückt werden, etwa mit den klassischen Lampenbügeln fürs Dach aus dem Zubehörhandel. Wichtig beim Anschluss der zusätzlichen Lkw-Scheinwerfer: Es dürfen nicht mehr als vier Fernscheinwerfer gleichzeitig leuchten! Wenn beispielsweise vier Fernscheinwerfer auf dem Dach leuchten sollen, muss das serienmäßige Fernlicht abgeklemmt werden.
Sinnvoll kann auch eine Schaltung sein, bei der etwa zwei zusätzliche Fernscheinwerfer auf dem Dach die Fahrbahn sehr weit vor dem Fahrzeug ausleuchten, und bei Bedarf zwei weitere, andere Fernscheinwerfer das Licht etwas breiter streuen, etwa für kurvige Straßen. Hier ergeben sich viele Kombinations- und Anschlussmöglichkeiten, jedoch muss man zusätzlich folgendes beachten: Jeder Lkw-Scheinwerfer hat eine sogenannte Referenzzahl (besitzt keine Maßeinheit; neben dem ECE-Prüfzeichen aufgedruckt), die angibt, wie lichtstark ein Scheinwerfer ist. Die Referenzzahl aller Fernlichtscheinwerfer am Lkw darf eine Summe von 100 nicht überschreiten.
Auch Xenon erlaubt
Als zusätzliche Fernscheinwerfer dürfen übrigens auch Xenon-Scheinwerfer verwendet werden, selbst ohne Scheinwerfer-Reinigungsanlage und automatischer Leuchtweitenregulierung. Laut StVZO und Automobilzulieferer Hella gelten diese Bedingungen nur für „Scheinwerfer für Abblend- und Fernlicht“, also einer Kombination in einem Scheinwerfergehäuse. Fast alle angebotenen Zusatzscheinwerfer sind aber entweder nur für Fernlicht oder Nebel ausgelegt – und dürfen deshalb verwendet werden.
Zur Anbauhöhe und Anbaubreite der zusätzlichen Fernscheinwerfer gibt es übrigens keine Vorschriften, natürlich darf aber die zulässige Gesamthöhe des Lkw nicht überschritten werden.
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