Gebraucht-LKW kann ein Dual-Use-Gut sein

Wenn Nutzfahrzeuge zum Dual-Use-Gut werden, kann Ihr Export durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erschwert oder gar ganz verboten werden. Das hängt davon ab, was, in welches Land, an wen und mit welchem Zweck geliefert werden soll. Bei so komplexen Maschinen, wie moderne Nutzfahrzeuge, kann nicht nur das Fahrzeug selbst (die Ware) sondern auch seine Bestandteile, wie spezielle Softwares oder das technische Know-how, als Export genehmigungspflichtig sein.

Gefährdet ein Gebraucht-LKW die Sicherheit Deutschlands?

Exportbeschränkungen dienen in erster Linie dazu, die Sicherheitsinteressen Deutschlands zu wahren. So soll durch Exportkontrolle die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und Kriege verhindert oder eingedämmt werden. Dabei denkt man natürlich zunächst an Waffen, Munition und Rüstungsgüter. Aber ein LKW? Wo liegt da die Gefahr? Ganz einfach: Ein LKW kann sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden. Dann werden sie zum sogenannten Dual-Use-Gut. Manche Länder sind da sehr erfinderisch. So baute der Iran einst Raketenwerfer auf alte Mercedes-Benz-LKW: fertig war die Massenvernichtungswaffe.

Kein Wunder also, dass Verstöße gegen Exportbeschränkungen schwer bestraft werden können. Ungenehmigte Ausfuhren ziehen Geldstrafen von bis zu 500.000 Euro nach sich. Alternativ kann man bis zu 15 Jahre ins Gefängnis wandern. Die Sanktionen treffen nicht nur die Geschäftsleitung, sondern jeden, dem der Verstoß anzulasten ist. Auch der Imageschaden fürs eigene Unternehmen kann hoch sein, wenn ein Fall dieser Art in den Medien hochgekocht wird.

Liste der Dual-Use-Güter gibt es beim BAFA

Für deutsche Unternehmen sind sowohl die Verordnungen der Europäischen Union als auch nationale Gesetze bindend. Das Bundesamt für Wirtschaft und Außenkontrolle (BAFA) kümmert sich um die Einhaltung der Vorschriften. Maßgebendes Dokument ist die deutsche Ausfuhrliste und die Anhänge der EG-Verordnung 428/2009. Sobald ein Gut auf den Listen steht, benötigt der Unternehmer für jede Lieferung außerhalb der Europäischen Union eine Genehmigung. In einigen Fällen sind Lieferungen bestimmter gelisteter Güter auch innerhalb der EU genehmigungspflichtig.

Welche Arten von Nutzfahrzeugen unter die heiklen Dual-Use-Güter fallen, können Exportwillige aus der Ausfuhrliste, Abschnitt B, Liste für national erfasst Dual-use-Güter entnehmen.

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