Im Juli des letzten Jahres hieß es, der russische Zoll habe die TIR-Bestimmungen verschärft. Es sollten zum 14. August neue Versandverfahren in Kraft treten. Als Begründung wurde angeblicher Betrug bei den Warentransporten angegeben. Dieser Vorwurf war jedoch nicht haltbar. Stattdessen erlauben die TIR-Regelungen Maßnahmen wie die des russischen Zolls nicht.
Im August wurde durch die EU bekannt gemacht, dass Russland die Vorschriften um einen Monat verschiebe. Es sollte vorerst über die Sache verhandelt werden.
Beginn des neuen Verfahrens verschiebt sich immer wieder
Im September folgte eine weitere Aufschiebung, dieses Mal ohne ein festes neues Datum. Stattdessen sollten die neuen Bestimmungen nur noch in den sibirischen und fernöstlichen Regionen angewendet werden. Transporteuren wurde jedoch empfohlen, sich schriftliche Belege von Zollbeamten ausstellen zu lassen, falls diese eine Anerkennung der TIR-Dokumente verweigerten. Es wurden außerdem eine mehrsprachige Hotline, sowie eine Service-Email eingerichtet, die den Transporteuren am 14. und 15. September zur Verfügung standen
Die Klage der ASMAP führt zur vorläufigen Einigung
Im Oktober legte der Verband der internationalen Straßentransporteure (ASMAP) Klage gegen die neuen Vorschriften ein. Das Oberste Arbitragegericht der Russischen Föderation gab dieser Klage statt, womit die Durchführung der neuen TIR-Vorschriften gestoppt wurde. Die Endgültige Einigung kam im Dezember. Das Carnet TIR-Verfahren kann weiterhin angewendet werden, wie gehabt. Jedoch müssen bis zum ersten Juni alle aufgetretenen Probleme gelöst werden.