Nutzfahrzeug-Import aus Nicht-EG-Ländern

Beim Nutzfahrzeug-Import aus dem Nicht-EG-Raum nach Deutschland müssen Zoll und Einfuhrabgaben entrichtet werden. Sobald das Nutzfahrzeug in Deutschland angekommen ist – in der Regel, zumindest aus nicht EU-Ländern per Schiff – kann der Importeur oder eine von ihm beauftragte und bevollmächtigte Person das Zollantragsformular sowie die Zollwertanmeldung ausfüllen. Das berichtet der TÜV Süd auf seiner …