Die Internetausfuhranmeldung Plus (IAA Plus) ist eine Möglichkeit, auf das elektronische Zollverfahren ATLAS zuzugreifen. Es kann bei Normalverfahren und vereinfachten Verfahren der Ausfuhr genutzt werden. Der Zoll hat für die IAA Plus ein Merkblatt erstellt. Hier wird in Kürze erklärt, wie das System genutzt werden kann. Außerdem werden technische Hinweise und Tipps zur Handhabung gegeben. …
Lkw-Scheinwerfer: Gutes Licht für gute Sicht
Gute, helle Lkw-Scheinwerfer sorgen für mehr Sicherheit: Hindernisse werden früher erkannt, zudem ermüden die Augen des Fahrers nicht so schnell. Doch nicht jeder gebrauchte Lkw ist ab Werk mit modernen Scheinwerfern ausgestattet. Einige Fahrer rüsten daher selber zusätzliche Lkw-Scheinwerfer nach. Dabei ist Vorsicht geboten, denn nicht alles, was hell leuchtet, ist auch erlaubt. Verschiedene nationale und europäische Regelungen legen fest, wie die Lichtanlage eines Fahrzeugs auszusehen hat und welche Anbauten erlaubt sind. In Deutschland maßgebend sind § 49a bis 54 und 60 StVZO, als europäische Regelung gilt die ECE-R 48 für Nutzfahrzeuge.
Abblendlicht: Zwei Lkw-Scheinwerfer erlaubt
Selbst wenn das serienmäßige Abblendlicht des Lkw die Fahrbahn eher schlecht ausleuchtet, dürfen keine zusätzlichen Scheinwerfer für das Abblendlicht nachgerüstet werden. Erlaubt sind lediglich zwei Scheinwerfer, deren Unterkante mindestens 500 Millimeter und deren Oberkante maximal 1200 Millimeter über der Fahrbahn liegen dürfen.
Abdeckungen oder Gitter vor den Scheinwerfern sind während des Betriebs nicht erlaubt, es sei denn, es liegt eine entsprechende Zulassung dafür vor. Beispiel: Baustellenfahrzeuge, die bereits ab Werk mit Schutzgittern ausgeliefert werden. Beim Anschluss von zusätzlichen Fernscheinwerfern ist darauf zu achten, dass beim Übergang zum Abblendlicht alle Fernscheinwerfer gleichzeitig abschalten. Zusätzliche Lkw-Scheinwerfer dürfen paarweise zum Abblend- und/oder Fernlicht zugeschaltet werden (d.h. ein einzelner Scheinwerfer ist nicht zulässig).

Lkw-Scheinwerfer: Beim Fernlicht wird es kompliziert
Die maximale Anzahl der Fernscheinwerfer ist abhängig von der Fahrzeugklasse. Zwei zusätzliche Fernscheinwerfer (insgesamt also vier) dürfen an alle Busse, Pkw sowie Lkw zwischen 3,5 bis 12 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (zul. GG.) angebaut werden. Lkw über 12 Tonnen zul. GG. dürfen mit vier zusätzlichen Fernscheinwerfern (insgesamt also sechs) bestückt werden, etwa mit den klassischen Lampenbügeln fürs Dach aus dem Zubehörhandel. Wichtig beim Anschluss der zusätzlichen Lkw-Scheinwerfer: Es dürfen nicht mehr als vier Fernscheinwerfer gleichzeitig leuchten! Wenn beispielsweise vier Fernscheinwerfer auf dem Dach leuchten sollen, muss das serienmäßige Fernlicht abgeklemmt werden.
Sinnvoll kann auch eine Schaltung sein, bei der etwa zwei zusätzliche Fernscheinwerfer auf dem Dach die Fahrbahn sehr weit vor dem Fahrzeug ausleuchten, und bei Bedarf zwei weitere, andere Fernscheinwerfer das Licht etwas breiter streuen, etwa für kurvige Straßen. Hier ergeben sich viele Kombinations- und Anschlussmöglichkeiten, jedoch muss man zusätzlich folgendes beachten: Jeder Lkw-Scheinwerfer hat eine sogenannte Referenzzahl (besitzt keine Maßeinheit; neben dem ECE-Prüfzeichen aufgedruckt), die angibt, wie lichtstark ein Scheinwerfer ist. Die Referenzzahl aller Fernlichtscheinwerfer am Lkw darf eine Summe von 100 nicht überschreiten.
Auch Xenon erlaubt
Als zusätzliche Fernscheinwerfer dürfen übrigens auch Xenon-Scheinwerfer verwendet werden, selbst ohne Scheinwerfer-Reinigungsanlage und automatischer Leuchtweitenregulierung. Laut StVZO und Automobilzulieferer Hella gelten diese Bedingungen nur für „Scheinwerfer für Abblend- und Fernlicht“, also einer Kombination in einem Scheinwerfergehäuse. Fast alle angebotenen Zusatzscheinwerfer sind aber entweder nur für Fernlicht oder Nebel ausgelegt – und dürfen deshalb verwendet werden.
Zur Anbauhöhe und Anbaubreite der zusätzlichen Fernscheinwerfer gibt es übrigens keine Vorschriften, natürlich darf aber die zulässige Gesamthöhe des Lkw nicht überschritten werden.
Gebrauchte Nutzfahrzeuge mit guten Scheinwerfern finden Sie hier.
Alles, was Spediteure zum Direktionsrecht wissen müssen
Das Weisungsrecht – korrekter ist der Begriff Direktionsrecht – ist eines der ältesten Privilegien von Unternehmern überhaupt. Dank seines Direktionsrechts kann ein Firmenchef grundsätzlich Vorgaben festlegen, die den Inhalt, den Ort und die Zeit der Arbeitsleistung betreffen. Gleichzeitig ermöglicht es ihm das Aufstellen von Regeln, die auf das Verhalten und die Ordnung im Betrieb oder …
„Alles, was Spediteure zum Direktionsrecht wissen müssen“ weiterlesen
Export: Ratgeber und Vorschriften
Für Exporteinsteiger ist es wichtig, sich einen Überblick über die allgemeinen Vorschriften zu machen.Eine Hilfestellung hierfür bietet die IHK München und Oberbayern mit ihrem Ratgeber „Export – Was muss ich beachten?“ an. Der Artikel ist unterteilt in vier große Themenbereiche: „Grundsätzliches zum Export“, „Ausfuhr aus der Europäischen Union“, „Einfuhr im Bestimmungsland“ und „Vorversandkontrolle“. Somit werden …
Der Vertrag beim Exportgeschäft, Incoterms & Zahlungsbedingungen
Das erste Exportgeschäft soll abgewickelt werden. Sie haben gute Marktbedingungen in einem Zielland gefunden, Sie haben sich informiert, Sie haben einen Handelspartner. Nun fehlt nur noch der Vertrag, um alles festzumachen. Das Außenwirtschaftsportal Bayern stellt hierfür Downloadangebote bereit. Die Hinweise sollen als Orientierungshilfe bei der Aufsetzung des ersten Vertrages dienen. Hilfe für die Vertragsaufsetzung Zu …
„Der Vertrag beim Exportgeschäft, Incoterms & Zahlungsbedingungen“ weiterlesen
Unfall bringt Berufskraftfahrer in schwierige Situation
Berufskraftfahrer müssen im Straßenverkehr ganz besonders aufpassen. Denn als Lkw-Fahrer ist man bei einem selbstverschuldeten Unfall nicht nur in der Haftung. Auch die eigene berufliche und finanzielle Existenz wird sehr schnell infrage gestellt. Berufskraftfahrer: Sperrfrist beim Arbeitslosengeld Berufskraftfahrer müssen nämlich nach einem selbstverschuldeten Unfall durch den sie ihren Arbeitsplatz verlieren, eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld hinnehmen. …
„Unfall bringt Berufskraftfahrer in schwierige Situation“ weiterlesen
Die Ausfuhrliste zum Downloaden
In der Ausfuhrliste sind Güter aufgeführt, deren Ausfuhr genehmigt werden muss. Eine Neufassung der Ausfuhrliste ist seit September 2013 in Kraft. Sie ist in zwei Teile (bezeichnet mit I und II) untergliedert. Das Bundesamt für Wirtschafts- und Ausfuhrkontrolle stellt sie zum Download bereit. Wichtig für Nutzfahrzeugexporteure ist nur der erste Teil. Informationen für Exporteure gebrauchter …
Notbremsassistent vereinfacht Fußgängerortung
Ein Notbremsassistent im Lkw, der per Mobiltelefon Fußgänger erfasst und gegebenenfalls eine Notbremsung einleitet – ist das möglich? Forscher der Technischen Universität (TU) München haben ein Verfahren entwickelt, mit dem eine sehr genaue Ortung bald Realität sein könnte. Die Ortung mittels Notbremsassistent setzt voraus, dass der Fußgänger oder Radfahrer entweder einen kleinen Transponder, der beispielsweise …
Einschlafwarner gegen den Sekundenschlaf
Sekundenschlaf am Steuer ist eine der häufigsten Unfallursachen im Güterverkehr auf der Straße. Ein Lkw, der auf der Autobahn mit Tempo 85 fährt, legt in zwei Sekunden 50 Meter zurück. Nickt der Fahrer nur zwei Sekunden ein, bewegt sich sein Fahrzeug also 50 Meter im Blindflug über die Straße.Jeder vierte Unfall auf der Autobahn ist …
Renault Maxity Electric: Keiner ist sparsamer
Renault baut seit 2007 den Maxity für die Klassen 2,8 bis 4,5 Tonnen. Seit 2012 bieten die Franzosen den Kleinlaster auch elektrifiziert an. Beim Test von lastauto omnibus sorgte der Verteiler-Lkw gleich für eine Überraschung.100 Kilometer sollte der Maxity laut Hersteller hinter sich bringen, bevor die Akkus schlapp machen. Bei gemessenen -18 Grad beim Test …