„Jeder, der auf einer Baustelle arbeitet und mit der Berufsgenossenschaft zu tun hat, benötigt einen Führerschein, wenn er Baumaschinen bewegen will“, sagt Marco Wunderlich, Chef der Fahrschule und Verkehrsausbildungsstätte Wunderlich in Rostock. Zwar seien immer noch viele Bauarbeiter ohne Fahrausweis mit Radladern und Baggern unterwegs, doch gebe es im Falle eines Arbeitsunfalls großen Ärger mit der Berufsgenossenschaft und der Versicherung.
Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass sein Bedienpersonal mit den Geräten umgehen kann. Viele Fahrschulen und Ausbildungsstätten bieten daher Kurse mit der Ausbildung zum Baumaschinenführer an, in der Regel handelt es sich um zwei- bis fünftägige Intensivkurse. Die Teilnehmer müssen zuverlässig, mindestens 18 Jahre alt sowie körperlich und geistig geeignet sein, Baumaschinen zu führen. „Unser Kurs dauert 40 Stunden, davon üben wir 16 Stunden in der Praxis mit den Baumaschinen“, erklärt Marco Wunderlich.
Führerschein für Baumaschinen – das gehört zur Ausbildung
In den Kursen vermitteln die Anbieter verschiedene Grundlagen in Theorie und Praxis. Dazu gehören unter anderem Rechtsgrundlagen, physikalische Kenntnisse, Wissen über Arbeits- und Ladungssicherheit sowie Funktion der verschiedenen Baumaschinen. In der Praxis üben die Teilnehmer den korrekten Umgang mit den Maschinen, das Wechseln von Zusatzgeräten und das Beladen von Fahrzeugen. Je nach Anbieter gehören weitere praktische Übungen zum Programm. Nach Abschluss der Ausbildung erfolgt eine theoretische und praktische Prüfung, am Ende erhält der Teilnehmer ein Zertifikat sowie den Fahrausweis. Der Fahrausweis ist zeitlich unbefristet gültig.
Die meisten angebotenen Kurse sind förderungsfähig, das heißt, die Agentur für Arbeit übernimmt unter bestimmten Bedingungen die Kursgebühr. Voraussetzung ist, dass der Anbieter nach AZAV zertifiziert ist (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung). Wer sich ohne Förderung weiterbilden möchte, muss je nach Kurs mit Kosten zwischen rund 300 und 1.000 Euro rechnen.
Fahren mit Baumaschinen im Straßenverkehr
Wenn es ums Fahren und Bedienen von Baumaschinen geht, muss man unterscheiden zwischen dem Fahren auf öffentlichen Straßen und dem Arbeitseinsatz auf der Baustelle. Für Überführungsfahrten von Baumaschinen im Straßenverkehr gilt folgendes: Baumaschinen bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h gelten als „selbstfahrende Arbeitsmaschine“ und sind nicht zulassungspflichtig. Sie dürfen ohne Gewichtsbeschränkung auf der Straße gefahren werden, wenn der Maschinenführer die alte Führerscheinklasse 5 bzw. die heutige Klasse L besitzt.
Für das Führen von Baumaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h gelten verschiedene Gewichtsbeschränkungen bzw. die gleichen Bedingungen wie fürs Autofahren: Mit dem alten Führerschein der Klasse 3 dürfen Maschinen bis 7,5 Tonnen zul. Gesamtgewicht gefahren werden, mit dem Klasse 2-Führerschein auch Geräte mit mehr als 7,5 Tonnen zul. Gesamtgewicht.
Wer den Führerschein nach dem 1. Januar 1999 erworben hat, für den gilt:
- Klasse B: Baumaschinen bis 3,5 Tonnen zul. GG
- Klasse C1: Baumaschinen bis 7,5 Tonnen zul. GG
- Klasse C: Baumaschinen mit mehr als 7,5 Tonnen zul. GG
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