Übernimmt die Autobahnmeisterei nach einem technischen Defekt die Aufgabe der Fahrzeugsicherung, kann sie die damit verbundenen Kosten vom Haftpflichtversicherer des liegen gebliebenen Lkw zurückverlangen. Das hat der Bundesgerichtshof (AZ: IV ZR 294/11) nach Angaben des Polizeipräsidiums Münster entschieden.
Fahrzeugsicherung wegen technischem Defekt
Im vorliegenden Fall war ein Lkw aufgrund eines technischen Defekts in einer Autobahnausfahrt liegen geblieben. Die Polizei war vor Ort und sicherte das Fahrzeug ab, das zu einem Teil in die rechte Fahrbahn hineinragte. Schließlich übernahm diese Aufgabe die Autobahnmeisterei und verlangte vom Haftpflichtversicherer des Lkw einen Kostenersatz von 616,70 Euro.
Versicherung: Keine Kostenübernahme für Fahrzeugsicherung
Die Haftpflichtversicherung weigerte sich jedoch, diese Kosten zu ersetzen. Ihrer Ansicht nach seien derartige Absicherungsarbeiten die ureigenste Aufgabe der Autobahnmeisterei zur Gefahrenabwehr. Nach Ansicht der obersten Richter haben diese Arbeiten jedoch schadenersatzrechtlichen Charakter, so dass die Versicherung nun zahlen muss.