Urteil: Warndreieck nicht aufgestellt

ETM Verlag
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Stellt ein Fahrer bei einem Nothalt auf der Autobahn kein Wandreieck auf, haftet er im Fall eines Unfalls zur Hälfte mit. So hat das Oberlandesgericht Hamm (AZ: 26 U 12/13) entschieden. Mit diesem Urteil haben die Hammer Richter die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Münster abgeändert. Im vorliegenden Fall hatte ein Fahrer eines Sattelzugs am rechten Fahrbahnrand einer Autobahn ohne Seitenstreifen gehalten. Er musste sich erbrechen. Bei seinem Fahrzeug, das in die rechte Fahrspur hereinragte, schaltete er nur die Warnblinkanlage ein, stellte aber kein Warndreieck auf.

Der Fahrer eines anderen Sattelzugs konnte dem vor ihm stehenden Fahrzeuggespann aus Unachtsamkeit nicht ausweichen und streifte es. Der Fahrzeughalter des abgestellten Lkw verlangte Schadenersatz vom Halter des aufgefahrenen Fahrzeugs – und zwar in voller Höhe von 29.000 Euro. Nachdem die Haftpflichtversicherung des Beklagten den Schaden unter Berücksichtigung einer 50-prozentigen Mithaftung des haltenden Fahrers reguliert hatte, machte der haltende Fahrer wiederum einen Restschaden von rund 14.500 Euro geltend.

Richter bestätigen 50-prozentige Mithaftung

Diese Klage blieb nun vor dem Oberlandesgericht Hamm erfolglos. Die Richter bestätigten die 50-prozentige Mithaftung des klagenden Fahrzeughalters für den Verkehrsunfall. Grund: Die Betriebsgefahr des auf der Autobahn haltenden Lkw-Fahrers sei deutlich erhöht gewesen. Zum einen ragte das Fahrzeug weit in die Fahrbahn hinein, zum anderen habe er die Stelle nicht ausreichend gesichert. Mit einem auf der Fahrbahn haltenden Fahrzeug müsse der nachfolgende Verkehr auf einer Autobahn grundsätzlich nicht rechnen. Der Fahrer eines haltenden Fahrzeugs muss alle notwendigen Sicherungsmaßnahmen nach Paragraf 15 der Straßenverkehrsordnung ergreifen. Er dürfe sich nach einem Notstopp nicht damit begnügen, die Warnblinkanlage einzuschalten. Der Fahrer hätte entweder sofort weiterfahren sollen oder ein Warndreieck aufstellen müssen. Das habe der Fahrer aber versäumt, da er sich und sein Fahrzeug zuerst gereinigt habe.

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