Tipps für den Gang in die Werkstatt bei Nutzfahrzeugen

Werkstatt für Nutzfahrzeuge
Foto: ETM Verlag/Thomas Rosenberger

Kommt das Nutzfahrzeug in die Werkstatt, befällt den Eigentümer nicht selten die große Unsicherheit. Was in der Werkstatt geschieht, ist oft nicht transparent und schlechte Werkstattleistungen sind im Volksmund fast so häufig Thema wie die Verspätungen der Deutschen Bahn.

Die Fachzeitung „auto motor und sport“ macht deshalb alljährlich einen großen Werkstatt-Test. Die meisten Tipps für den Gang in die Werkstatt gelten für Nutzfahrzeuge und Pkw gleichermaßen. So sollten Aufträge für die Werkstatt keine pauschalen Sätze wie „Fahrzeug TÜV-fertig machen“ oder „Beseitigung von Klappergeräuschen“ enthalten. Für die Werkstatt kann das eine Art Freibrief sein – und für den Besitzer wird es dann teuer. Formulieren Sie deshalb den Werkstattauftrag so konkret wie möglich und am besten schriftlich.

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Kostenvoranschlag einholen

Auch Werkstatt-Aktionen sollten von Besitzern von Nutzfahrzeugen kritisch betrachtet werden. Wenn das Angebot nur eine Fahrzeugdurchsicht beinhaltet, müssen Reparaturen und Einstellarbeiten meist zusätzlich bezahlt werden. Auch bei billigen Inspektions-Angeboten ist laut „auto motor und sport“ Vorsicht geboten.

Ein ordentlicher Kostenvoranschlag kann für den Fahrzeugeigner sehr schnell auch zur ordentlichen Kostenbremse werden. Der Voranschlag ist in der Regel kostenfrei und bietet sich prima für Preisvergleiche an. Sein großer Vorteil: Erteilt der Fahrzeugeigner den Reparaturauftrag auf Basis des Kostenvoranschlags, darf der Endpreis nur bis zu 15 Prozent darüber liegen. Verpflichtet sich die Werkstatt mit Formulierungen wie „höchstens“ oder „maximal“ zu einem bestimmten Endpreis, dann darf diese Summe laut „auto motor und sport“ auch nicht überschritten werden.

Werkstatt entdeckt oft weitere Fehler

Nicht selten werden beim Reparaturvorgang durch die Werkstatt weitere Fehler entdeckt. Für die Beseitigung dieser Fehler muss der Eigner des Fahrzeugs jedoch zuvor sein Einverständnis geben. Deshalb gilt gerade für Eigner von Nutzfahrzeugen, die ihr Fahrzeug möglichst schnell wieder zurückbekommen wollen, dass sie ständig erreichbar sein sollten. Der Auftrag für die Zusatzarbeiten sollte dann schriftlich erfolgen. Wenn die Werkstatt die vereinbarte Kostengrenze überschreitet, ohne den Eigner zuvor zu informieren, kann dieser den Vertrag kündigen und muss dann nur die Arbeiten bezahlen, die er beauftragt hat.

Um festzustellen, ob bei Altteilen der Austausch überhaupt notwendig war, sollte man sich die ausgebauten Altteile nach der Reparatur zeigen lassen. Die Werkstatt ist laut „auto motor und sport“ verpflichtet, die ausgetauschten Teile nach der Fahrzeugreparatur aufzuheben. So können Eigner feststellen, ob der Austausch der Teile überhaupt notwendig war. Die Werkstatt muss den Schaden anhand der Altteile erklären können. Ist die Erklärung nicht schlüssig, kann der Kunde reklamieren.

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