Falschparker haften bei Unfall mit

 Falschparker haften bei Unfall mit
Foto: ETM Verlag/Thomas Küppers

Falschparker, die in zweiter Reihe parken, müssen bei einem Unfall einen Teil des Schadens selbst tragen. Das hat das Amtsgericht München entschieden.

Im vorliegenden Fall parkte ein Lkw in zweiter Reihe und blockierte dabei die rechte Fahrspur. Dabei ragten zudem Teile des Aufbaus und der linke Außenspiegel in die linke Fahrbahn. Beim Vorbeifahren touchierte ein anderer Lkw das parkende Fahrzeug. Dabei entstand ein Schaden von insgesamt 3.827 Euro. Davon wollte der Unfallverursacher nur 75 Prozent bezahlen.

Falschparker verengte Fahrbahn

Den Rest habe der Fahrer des anderen Fahrzeugs zu tragen. Schließlich habe er die Fahrbahn erheblich verengt. Dagegen reichte der Geschädigte Klage ein (AZ: 332 C 32357/12). Das Amtsgericht München entschied aber gegen den Kläger. Der Geschädigte habe 25 Prozent des Schadens nach den Grundsätzen der Betriebsgefahr selbst zu tragen. Sein Lkw habe den Verkehr trotz des Parkens weiterhin beeinflusst, da er in zweiter Reihe abgestellt war und Teile in die linke Fahrspur hineinragten. Zudem habe er die rechte Fahrspur blockiert – beides auch ursächlich für den Verkehrsunfall.