Neue Regelungen für Kurzzeitkennzeichen 2015

Neue Regelungen für Kurzzeitkennzeichen
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Im April treten neue Regelungen für Kurzzeitkennzeichen in Kraft. Vergeben werden sie dann nur noch, wenn das Fahrzeug die HU besteht.

Kurzzeitkennzeichen werden üblicherweise für Überführungs- oder Probefahrten benutzt. Dabei war es bisher unerheblich, ob das Fahrzeug die Hauptuntersuchung besteht oder nicht. Dies ändert sich nun ab dem 01. April 2015.

Kurzzeitkennzeichen 2015 nur mit HU

Wenn beispielsweise ein Auto von Frankfurt nach München überführt werden soll, kann in beiden Städten ein Kurzzeitkennzeichen beantragt werden. Das ist dann nur für dieses eine Fahrzeug gültig. Hinzu kommt, dass für das Fahrzeug eine gültige HU nachgewiesen werden muss. Ist dies nicht der Fall, darf nur noch eine kurze Strecke gefahren werden – nämlich zur nächsten Untersuchungsstelle.

Besteht das Fahrzeug die HU, darf die Überführungs- oder Probefahrt stattfinden. Wenn nicht, wird dies in den Papieren vermerkt. Die nächste erlaubte Fahrt ist dann entweder diejenige zurück in die Garage oder in die Werkstatt.