HU-Plakette im Ausland abgelaufen – was tun?

HU-Plakette im Ausland abgelaufen – was tun?

Lkw und Anhänger mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht bekommen alle zwölf Monate eine neue HU-Plakette bei der Hauptuntersuchung. Sechs Monate nach der Hauptuntersuchung steht die Sicherheitsprüfung (SP) an. Die erste SP ist dabei abhängig von der Erstzulassung. Doch gerade im europaweiten Fernverkehr kann es vorkommen, dass die HU-Plakette abläuft, wenn der Fahrer mit dem Lkw gerade nicht in Deutschland ist. Sei es, weil das Fahrzeug mehrere Wochen in Spanien stationiert ist oder ein Auflieger in Skandinavien bleibt.

Fahrzeugüberwachung ist national geregelt

Die Behörden im Ausland dürfen eine abgelaufene HU-Plakette nicht ahnden, dort hat der Fahrer kein Bußgeld zu befürchten. Der Grund: die technische Fahrzeugüberwachung ist national geregelt, ein deutsches Fahrzeug darf nur von einer deutschen Prüfstelle die Plakette erhalten. Ärger geben kann es, wenn der Lkw mit abgelaufener HU- oder SP-Plakette wieder nach Deutschland einreist. Die Polizei kann nach § 29 StVZO eine Ordnungswidrigkeit feststellen und ein Bußgeld verhängen, wenn der Fahrer nicht nachweisen kann, dass bei der Ausreise aus Deutschland die Plakette noch nicht abgelaufen war. Außerdem muss der Fahrer nachweisen, dass das Fahrzeug nach der Ausreise dauerhaft im Ausland war. In diesem Fall kommt der Fahrer um eine Anzeige herum, er bekommt aber einen Mängelschein und muss den Lkw sofort bei einer Prüfstelle zur Hauptuntersuchung bzw. Sicherheitsprüfung vorführen.

Kein Versicherungsschutz wegen abgelaufener HU-Plakette

Während das vergleichsweise geringe Bußgeld für abgelaufene Plaketten leicht zu verschmerzen ist, kann es im Falle eines Unfalles extrem teuer werden – nämlich dann, wenn sich die Versicherung weigert, den Schaden zu regulieren. Ist die HU-/SP-Plakette abgelaufen und besteht ein Zusammenhang mit der Unfallursache und dem Zustand des Fahrzeugs, zum Beispiel mangelnde Bremswirkung, wird sich die Versicherung quer stellen. Sie würde den Schaden des Unfallgegners zunächst regulieren, den Versicherungsnehmer aber später in Regress nehmen.

Es gibt jedoch eine Möglichkeit, um zumindest versicherungstechnisch auch mit abgelaufener HU-Plakette beim Lkw auf Nummer Sicher zu gehen: eine Prüforganisation im Ausland kann die Verkehrssicherheit bestätigen. Ein ausländisches Prüfprotokoll ersetzt zwar nicht die von DEKRA und TÜV erteilten Plaketten, und es wird von deutschen Behörden nicht anerkannt. Im Falle eines Unfalles mit abgelaufener Plakette kann mit dem ausländischen Prüfprotokoll aber nachgewiesen werden, dass der Lkw verkehrssicher war – der Versicherungsschutz bleibt bestehen.