Beim Verladen stehen Versender und Transportunternehmer oft gleichermaßen in der Pflicht. Das hat das Oberlandesgericht Hamm (AZ: I-18 U 126/11) entschieden. In dem Fall hatte der verladende Kläger eine 15 Tonnen schwere Bettfräsmaschine erworben und den beklagten Transportunternehmer mit dem Transport zu seinem Werk beauftragt. Die Maschine wurde mit lediglich 15 Gurten auf dem Lkw …
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