Übernimmt die Autobahnmeisterei nach einem technischen Defekt die Aufgabe der Fahrzeugsicherung, kann sie die damit verbundenen Kosten vom Haftpflichtversicherer des liegen gebliebenen Lkw zurückverlangen. Das hat der Bundesgerichtshof (AZ: IV ZR 294/11) nach Angaben des Polizeipräsidiums Münster entschieden. Fahrzeugsicherung wegen technischem Defekt Im vorliegenden Fall war ein Lkw aufgrund eines technischen Defekts in einer …
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